Haftpflicht und Rechtsschutz

Haftpflicht

Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung – denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“

Die Haft­pflicht bietet Schutz

Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.

Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet – dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.

Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen – solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.

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Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte einen finanziellen Schutz.

Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu tragen, sondern zugleich können sie für Schäden haftbar gemacht werden. Unterläuft ihnen ein Fehler, dann kann der entstandene Vermögensschaden dazu führen, dass sie mit dem Privatvermögen dafür geradestehen müssen. Insbesondere bei hohen Vermögensschäden kann das für die Führungskraft auch hohe finanzielle Einschnitte oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Durch den Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung ist es möglich, dieses finanzielle Risiko zu begrenzen.

Die D&O-Versicherung tritt dabei für Vermögensschäden ein, die im Rahmen der Managementtätigkeit aufgetreten sind. Kommt es zum Beispiel seitens der Führungskraft zu einer Pflichtverletzung und zu einem folgenden Vermögensschaden, dann kann dieser über die abgeschlossene Versicherung reguliert werden. Dabei können durch die Versicherung sowohl Schadenersatzansprüche des Unternehmens selbst reguliert werden als auch solche Ansprüche, die von außen an das Unternehmen in Folge der Pflichtverletzung herangetragen werden.

Dabei gibt es bei einer Versicherung dieser Art sogar die Möglichkeit, Fehler aus der Vergangenheit mit abzusichern. Denn nicht alle Fehler kommen immer sofort zum Vorschein und verursachen direkt einen Schaden. Allerdings muss der Fehler dafür bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sein, denn ansonsten ist eine Mitversicherung nicht möglich. Jedoch gibt es im Bereich des Managements durchaus auch Fehler, die erst nach Jahren ihre Wirkung entfalten. Zugleich kann es sinnvoll sein, eine D&O-Versicherung mit einer Vermögensschaden-Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kombinieren. Denn nicht selten kommt es im Rahmen von Managementfehlern zu Rechtsstreitigkeiten.

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Rechtsschutz

Für Unternehmen oder Selbstständige stellen gerichtliche Auseinandersetzungen ein hohes Risiko dar; oft kosten sie mehr, als die Sache, um die es geht. Als Unternehmer oder Geschäftsführer geraten Sie zudem wesentlich schneller in Rechtsstreitigkeiten, als als Angestellter. Daher ist es sinnvoll, diese Risiken mit einer Gewerbe-Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzusichern.

Der Umfang dieses Versicherungsschutzes kann stark variieren; versicherbar sind vertragsrechtliche, arbeits-, verkehrs-, sozial- oder auch mietrechtliche Auseinandersetzungen.

 


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