Betriebliche Alters­versorgung

bAV Allgemein 

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisse Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrenten-Gesetzes (BetrAVG) definiert.

Die für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Gehaltsteile sind nicht sozialversicherungspflichtig. Steuerlich betrachtet sind Ausgaben für die Mitarbeiterversorgung Betriebsausgaben. Der Arbeitgeber verfügt mit der betrieblichen Altersversorgung zudem über ein Instrumentarium zur Mitarbeiter-bindung und -motivation. Prestige und Betriebsklima können positiv beeinflusst werden.

Der Arbeitsvertrag unterliegt dem Dienstleistungsrecht des BGB, modifiziert durch arbeitsrechtliche Grundsätze. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, über Nachteile und Wirkungen der bAV aufzuklären. So verzichtet der Arbeitnehmer für den umgewandelten Teil seines Arbeitslohnes beispielsweise auf gesetzliche Rentenanwartschaften, wie verkürzte Altersrente und Erwerbsminderungsansprüche. Auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Leistungen bei Arbeitslosigkeit verringern sich. Der Arbeitgeber begibt sich bei der Beratung in Haftungsgefahren. Die Rechtsberatung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist allein dafür zugelassenen Rentenberatern und Rechtsanwälten vorbehalten.


Begünstigte Personengruppen

Betriebliche Altersvorsorge kann Arbeitnehmern, genauer: Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und (nicht-)beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, sowie Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft zugesagt werden.

Weiterhin kann betriebliche Altersversorgung Betriebsfremden aus Anlass einer (ausschließlichen) Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt werden.

Gründe für die Einrichtung einer bAV 

Seit dem 01.01.2002 haben die Mitarbeiter gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung des Arbeitgebers bei der Altersvorsorge. Unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.

Für die Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung eine Herausforderung, die aber auch große Chancen bietet. In jedem Fall sind die Unternehmen gefordert, sich mit dem Thema zu befassen. Dafür spricht alleine schon das Recht der Arbeitnehmer auf eine Entgeltumwandlung.

Aufgrund dieses Rechtsanspruches ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Durchführungsmöglichkeit bereitzustellen, bevor ein Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung verlangt. Das heißt, er muss sich für einen Durchführungsweg entscheiden, den Versorgungsträger und ein konkretes Produkt auswählen (Entscheidungshoheit des Arbeitgebers). Wer keine für alle Mitarbeiter gültige Lösung erarbeitet, muss damit rechnen, mit zahllosen Einzelanfragen und -forderungen von Mitarbeiten konfrontiert zu werden – was einen gewaltigen Verwaltungsaufwand nach sich zieht.

Vorteile der bAV

Da aber kein Betrieb dem andern gleicht, braucht jeder eine spezielle Lösung. Deshalb bieten wir Betrieben unabhängige Beratung in allen Fragen rund um die bAV. Darüber hinaus unterstützen wir Firmen bei der Umstellung und Durchführung der für sie optimalen bAV-Lösung.

Vieles spricht dafür, dieses Thema aktiv anzugehen. So kann das Angebot betrieblicher Rentenpläne erhebliche Vorteile bringen, die der Arbeitgeber überzeugender für sich verbuchen kann, wenn er selbst aktiv wird.

Der Wettbewerb um qualifizierte Neuzugänge vom Arbeitsmarkt wird immer härter, auch wenn dies wegen der Folgen der Wirtschaftskrise derzeit noch nicht voll auf dem Markt durchwirkt. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern über das reine Arbeitsentgelt hinaus Zusatzleistungen wie eine Betriebsrente anbieten, können in diesem Wettbewerb besser punkten. Mit dem Angebot einer ganz oder teilweise arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung können sich Unternehmen eine besondere Trumpfkarte im Wettbewerb um Fachkräfte verschaffen. Darauf kommt es gerade für kleinere und mittlere Unternehmen an. Mit ihren vorwiegend inländischen Standorten sind sie durch die zunehmende Fachkräfteknappheit in Deutschland

Beratungsfeld

Das Unternehmen FinanzKonzept blickt auf eine lange Tradition als kompetenter und persönlicher bAV-Berater zurück. Diese Erfahrung ist die heutige Grundlage für die Qualität unserer Arbeit.

Unser Haus ist darauf spezialisiert, Haftungsfallen für Sie als Ar­beitgeber aufzuspüren und zu eliminieren und gleichzeitig für die Arbeitnehmer ein attraktives Angebot zu unterbreiten und in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Wir helfen Ihnen, die bAV nicht als Belastung, sondern als echte Chance für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter strategisch so aufzubau­en, dass es für alle Beteiligten einen echten Mehrwert dar­stellt und Schadensersatzprozesse ausgeschlossen werden. In unseren Beratungen achten wir stets darauf, dass der gewöhnliche Arbeitsprozess der Firma kaum gestört wird.

 

Unsere Leistungen:
Beratung und Begleitung bei der bAV-Neueinrichtung
Prüfung / Reparatur bestehender Entgeltumwandlungsvereinbarung (Enthaftung)
Planung, Organisation und Moderation von Informationsveran­staltungen
Erhöhung von Durchdringungsquoten mit gleichzeitiger Haftungsminimierung
Kompetente und umfassende Beratung aller Mitarbeiter
Auswahl eines zuverlässigen und finanzstarken Versorgungsträgers
Einrichtung eines bilanz- und kostenneutralen Versorgungswerks

Optimale Beratung durch Erfahrung und Kompetenz ist die Grundlage unserer Arbeit bei dem Unternehmen FinanzKonzept. Bei uns zählt nicht die Einzellösung, sondern eine sinnvolle und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistung als Gesamtkonzept.

 

Durchführungswege

DIE BASIS DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG

Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie ist verwaltungsarm und leicht in der Handhabung.

Gute Gründe für die Direktversicherung:
Einsparung von Lohnnebenkosten
Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
Keine zusätzlichen Kosten
Bilanzneutral
Mitarbeitermotivation durch Förderung der Altersvorsorge

VERSORGUNGSINSTRUMENT FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE

Die Unterstüzungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, deren Aufgabe es ist, die zugesagten Versorgungsleistungen zu erbringen. Die Versorgungszusage wird durch den entsprechenden Leistungsplan der Unterstützungskasse dargestellt. Die bekannteste Form ist die rückgedeckte Unterstützungskasse. Die Rückdeckung dient zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen.

Gute Gründe für die Unterstützungskasse:
Steuerfreiheit der Zuwendungen in nahezu unbegrenzter Höhe
Einsparung von Lohnnebenkosten
Gebühren und Zuwendungen als Betriebsausgaben absetzbar
Bilanzneutral
Besonders geeignet für Arbeitnehmer mit hohem Versorgungsbedarf

ALTERSVORSORGE FÜR GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER

Bei der Direktzusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen für den Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenbeginn, Invalidität oder Tod) unmittelbar eine jeweils vereinbarte Leistung zu. Die Direktzusage kann in Form einer Leistungszusage oder in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage angeboten werden.

Gute Gründe für die Direktzusage:
Ideal für GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer
Steuerstundungseffekt durch Rückstellungen in der Bilanz
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung der Direktzusage sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
Große Gestaltungsfreiheit
Keine Obergrenze für die Höhe der Leistung
Nachgelagerte Besteuerung

SPEZIELL FÜR KONZERNE UND BRANCHENLÖSUNGEN

Pensionskassen ähneln Lebensversicherungsunternehmen. Der Arbeitgeber schließt dort Rentenversicherungen für seine Mitarbeiter ab. Für diese Versorgungsleistungen gewährt die Pensionskasse einen Rechtsanspruch. Die Pensionskasse ist also Träger der Versorgung.

Gute Gründe für die Pensionskasse:
Keine zusätzlichen Kosten
Einsparung von Lohnnebenkosten
Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
Bilanzneutral
Arbeitnehmermotivation durch Förderung der Altersversorgung

DER MODERNE WEG DER BAV

Der Pensionsfonds ist ein rechtlich eigenständiger Versorgungsträger, der die Chancen der Kapitalmärkte nutzen kann.

Gute Gründe für den Pesionsfonds:
Einsparung von Lohnnebenkosten
Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar
Arbeitnehmermotivation durch Förderung der Altersvorsorge
Bilanzneutral
Verwaltungsarme Durchführung

 

Sicher haben Sie hierzu noch Fragen, die wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch beantworten. Wenn Sie Infos oder Beratung wünschen, klicken Sie einfach auf den Button unten

 


 

 

Metall- und Klinikrente

Das Versorgungswerk großer Branchen

Als gemeinsame Einrichtung der beiden großen Tarifvertragsparteien Gesamtmetall und IG Metall sorgt MetallRente für tarifvertragskonforme Produkte. Das garantiert den Beschäftigten hohes Vertrauen und Verlässlichkeit. MetallRente ist zudem für Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie offen, die nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Die Branchen Stahl, Holz und Kunststoff sowie Textil und Bekleidung haben sich nach Abschluss von Tarifverträgen zur Entgeltumwandlung ebenfalls MetallRente angeschlossen. Überdies können nach gesonderter Prüfung prinzipiell auch Unternehmen anderer Branchen MetallRente beitreten.

MetallRente bietet Vorsorgelösungen aus einer Hand: Die steuerlich geförderte betriebliche Altersversorgung, die zulagengeförderte Riester-Rente und die Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenen.


Im Rahmen der MetallRente können Sie die Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds Ihren Mitarbeitern anbieten.

Detailinformationen, Aktuelles sowie Tipps können Sie jederzeit auch hier anfordern .

Das Versorgungswerk ist Branchenstandard für Kranken-, Reha- und Pflegeeinrichtungen

Nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung sind im Jahr 2002 zahlreiche Branchenversorgungswerke entstanden. Unter anderem auch die KlinikRente. KlinikRente bietet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der deutschen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen staatlich gefördete Vorsorgemöglichkeiten.

Ein wesentlicher Pluspunkt dieser Versorgungswerke liegt neben den reduzierten Kosten, der einfachen Administration und der unkomplizierten Mitnahme der Versorgung bei Arbeitgeberwechsel in deren Stabilitätsarchitektur. Zudem werden diese Versorgungswerke, was arbeits- oder steuerrechtliche Fragen betrifft, in der Regel branchenspezifisch weiterentwickelt. Doch dies sind nicht die entscheidenden Gründe! Langfristige Stabilität ist das A und O kompetenter betrieblicher Altersversorgung. Dieser Satz macht die eigentliche Aufgabe, bzw. den Sinn von Versorgungswerken klar. Versorgungswerke sind in der Lage, langfristig eine hohe Stabilität zu gewährleisten.

KlinikRente ist Standard für alle stationären Einrichtungen im Gesundheitswesen und alle ambulanten Einrichtungen ab 75 Arbeitnehmer.

Dazu gehören folgende Einrichtungen:

  • Krankenhäuser in privater-, kommunaler- und freigemeinnütziger Trägerschaft
  • Reha-Kliniken in allen Trägerschaften
  • ambulante Reha-Einrichtungen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen
  • MVZ- Medizinische Versorgungszentren
  • Einrichtungen von DRK, AWO u.ä.
  • Verbände und Geschäftsstellen von Verbänden im Gesundheitswesen

Im Rahmen der KlinikRente können Sie die Direktversicherung und die Unterstützungskasse Ihren Mitarbeitern anbieten.

 

Detailinformationen, Aktuelles sowie Tipps können Sie jederzeit auch hier anfordern .

Wir kooperieren mit ausgezeichneten Versicherungspartnern