Der Tod im Internet

Der Tod im Internet

Der Tod im Internet

Ein Thema, das bislang noch wenig beachtet ist, ist die Frage nach dem „digitalen“ Nachlass. Sie hinterlassen vielfach Spuren im Internet, sei es durch E-Mail-Adressen, Internet-Auftritte, Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken usw.

Leider gibt es für den Umgang mit Nutzer-Profilen keine allgemeingültigen oder gesetzlich vorgeschriebenen Regeln. Auch im Testament findet sich hierzu meist nichts. So müssen die Angehörigen oft selbst entscheiden, wie mit den gespeicherten Daten und Fotos umgegangen werden soll.

Die Erben treten in die Rechtsbeziehungen ein, die der Verstorbene als Nutzer mit dem Anbieter des sozialen Netzwerks hatte. Kostenpflichtige Dienste, die eine bestimmte Vertragslaufzeit vorsehen, müssen gekündigt werden und Vertrag bis zum Ende auch bezahlt werden.

In der Regel sind alle Zugänge durch Passwörter verschlüsselt. Bislang ist rechtlich noch nicht genau geklärt, wie die Erben Zugang erhalten können. Auch Telekommunikationsunternehmen haben hier unterschiedliche Vorgehensweisen. Bei einigen genügt die Vorlage eines Erbscheines, um an ein E-Mail-Postfach zu kommen. Bei anderen reicht die Vorlage einer Sterbeurkunde, um ein Profil löschen zu können. Auf der Seite von Facebook findet sich z. B. eine genaue Handlungsanleitung, wie man bei einem Todesfall vorgehen sollte.

Sie sollten sich aber in jedem Fall mit diesem Thema beschäftigen, denn viele Unternehmen wie z. B. auch Facebook geben die Zugangsdaten an niemanden, auch nicht an Erben heraus. Bis dies von den Gerichten endgültig geklärt ist, sollten Sie unbedingt selbst vorsorgen. Legen Sie auf jeden Fall eine Liste an, in der Sie alle Ihre E-Mail-Adressen und Netzwerk-Accounts samt Zugangsdaten erfassen. Sie Sollten auch ausdrücklich festlegen, was nach Ihrem Tod mit diesen Daten passieren soll.

Comments are closed.

Wir kooperieren mit ausgezeichneten Versicherungspartnern